Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

1.a) Mit der Anmeldung bieten Sie TSC den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung eines Trainingslagers oder Teilnahme an einem Turnier verbindlich an. Der Vertrag wird verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen (Buchungsbestätigung). Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung/Listen mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für eigene Verpflichtungen einsteht. Der Reisende erklärt damit alleiniger Vertragspartner gegenüber TSC zu sein.

1.b) Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die jeweiligen Turnierregeln.

2. Bezahlung

2.1 Trainingslager
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Anmelder einen Anzahlungsbeleg in Höhe von 20% des Gesamtpreises, den Beleg für die Restzahlung und den Reisepreissicherungsschein. Die Anzahlung ist innerhalb von 2 Wochen fällig, die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn einzulösen. Die Einzahlungen erfolgen in einer Summe für alle gemeldeten Teilnehmer. Diese Zahlungsverpflichtungen bestehen nur, wenn TSC einen Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ausgehändigt hat. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt und eine Frist mit Ablehnungsandrohung erfolglos verstrichen, wird TSC von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

2.2 Turniere
a) Mit der Anmeldung wird die Mannschaftsmeldegebühr in Höhe von € 85,- fällig.
b) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von € 80,-/Person zu zahlen, wobei die Anzahlung bei Kurzturnieren geringer ist. Die Restzahlung ist spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung zu leisten. Bei Nichteinhaltung des Restzahlungstermins kann TSC vom bestehenden Buchungsvertrag zurücktreten und den vollen Rechnungsbetrag einfordern.
c) Die Aushändigung der letzten Informationen erfolgt erst nach Eingang der Restzahlung, frühestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

3. Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen unter www.tsc-trainingslager.de, den Angaben im Angebot und/oder bei nachfolgenden Änderungswünschen in der Buchungsbestätigung beschriebenen Leistungs-beschreibungen. Vermittelt TSC im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet TSC nicht selbst für die Durchführung der Fremdleistung, sofern in der Reisebestätigung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen wird.

4. Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch die Gesamtqualität der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Evt. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen zu informieren. Ggf. wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenfreien Rückritt anbieten.

5. Preisänderungen

Die Höhe des Reisepreises richtet sich nach der Belegungszahl oder Struktur der Zimmer bei Unterbringung bzw. der Personenzahl bei der Beförderung und sonstiger, ausgeschriebener und gebuchter Leistungen. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Ergibt sich eine nachträgliche Änderung des Reisepreises oder eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, hat der Veranstalter unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, den Kunden davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind unzulässig, Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt/ Kündigung

6a. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:
1. wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält
2. wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umständen (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen usw.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch den Veranstalter gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

6b. Rücktritt durch den Kunden
1.) Trainingslager
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Vorgangsnummer erklärt werden. Im eigenen Interesse des Kunden bzw. zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer: bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises vom 14. - 08. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises vom 07. - 01. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises am Abreisetag oder später 90% des Reisepreises Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen. Tritt der Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

2.) Turniere
€ 25,- Bearbeitungsgebühr pro Buchungsvorgang bis 90 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn 40% des Teilnehmerpreises bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn (pro Person) 60% des Teilnehmerpreises bis 5 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn (pro Person) 100% des Teilnehmerpreises bei weniger als 5 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn (pro Person). Bei Änderungen (Nachbuchungen, Umbuchungen o. ä.) in den letzten 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn behält sich TSC vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,-/Teilnehmer pro Vorgang zu verlangen. Stornierungen einzelner Personen können den Verlust von Rabatten/Paketpreisen für den Verein bedeuten.

7. Umbuchung/ Ersatzperson

Bis zum Reisebeginn können Sie als Reisender verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können den Eintritt des Dritten widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der Dritte des besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt, inländische oder ausländische Vorschriften sowie behördliche Anordnungen einer Teilnahme entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Reisende uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Hierfür werden Ihnen 25,- Euro in Rechnung gestellt.

8. Haftung

Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsausschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Der Veranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

9. Haftungsausschluss

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausstellungen, Stadtführungen, Sportveranstaltungen, etc.) und die im Vertrag ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Weiterhin ist ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Die Haftung nach §8 a Absatz 1 StVG ist auf den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden am Reisegepäck über 250,- Euro pro Person bei einem Transportmittelunfall. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer selbst zu beaufsichtigen. Er haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

10. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis. a) soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Veranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.

11. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung

Der Teilnehmer muss seine Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Reiseveranstalter geltend machen. Nach dem Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist behindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.

12. Mitwirkungspflicht

Unsere Mitarbeiter vor Ort sind sofort über Störungen am Urlaubsort in Kenntnis zu setzen. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige, schriftliche Mitteilung an den Reiseveranstalter, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe nachgesucht wird. Kommt der Reiseteilnehmer durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

13. Ausschluss

Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer grob gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung von der weiteren Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

14. Pass- und Einreisebestimmungen

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise einen gültigen Pass oder Bundespersonalausweis bzw. einen gültigen Kinderausweis. Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit haben dafür Sorge zu tragen, dass sie Kenntnis von den für sie geltenden Einreisebestimmungen (Pass oder Visa) erhalten.

Reiseveranstalter:
Touristik-Service-Center GmbH
Sport-Trainingslager
Wiener Straße 80
01219 Dresden
Telefon: 0351 / 86 26 07-0
Telefax: 0351 / 86 26 07-20
Amtsgericht Dresden HRB 13265
Geschäftsführerin: Juliane Zschoche

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Montag-Freitag 9-18 Uhr Samstag 9-12 Uhr
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Stand: 28.09.2009
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